Steinbrunn – Tempo 30-Konzept

Mobilitäts- und Verkehrskonzepte ⋅ Verkehrszeichen- und Bodenmarkierungspläne

In der Marktgemeinde Steinbrunn soll auf den Gemeindestraßen ein Tempolimit von 30 km/h auf Basis der §§ 20 und 43 StVO 1960 verordnet werden. Dafür ist ein Konzept zur Vorlage bei der Verkehrsbehörde erforderlich, welches von einer Sachkundigen Person angefertigt werden muss.

 

Unsere Arbeit

Durchführung einer Untersuchung aller Gemeindestraßen auf denen eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden soll. Information des Gemeinderats und Erstellung des Konzepts.

Ergänzend wurden Verordnungsentwürfe ausgearbeitet und Beschilderungspläne erstellt.