Klein-Pöchlarn – Verkehrsberuhigung Landesstraße B3
Straßenplanung- und -gestaltung ⋅ Fuß- und Radverkehr
Lt. Richtlinien für das Straßenwesen ist die Anordnung von Schutzwegen ohne Ampelanlage nur in Bereichen mit einer tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit bis 55 km/h vorgesehen. Aus diesem Grund ist die Gemeinde bestrebt Maßnahmen setzen, die mit vertretbarem Aufwand zu einer Reduktion der Fahrgeschwindigkeit führen sollen.
Durchführung von Grundlagenanalysen zu Grundstücksnutzung, vorhandenen Verkehrsmengen, Straßenraumgestaltung, etc. Anschließend wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Klein-Pöchlarn mögliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung entwickelt und grafisch dargestellt.
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich mehrheitlich um Baumpflanzungen und linearen Elementen entlang der Fahrbahn, um diese optisch zu verengen. Die Maßnahmen entsprechen dem Prinzip der „selbsterklärenden Straße“.